KFZ Haftpflichtversicherung
KFZ Vollkasko mit 300/500/1000 EUR Selbstbeteiligung
KFZ Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung
Wollen Sie mehr dazu erfahren, dann nutzen Sie die Möglichkeit und setzen Sie sich direkt mit RMV in Verbindung.
Nahezu jeder Camper stellt sich die Frage, wie er oder sie das Camping-Hab und Gut richtig absichern kann. Über eine Campingversicherung – oder doch eher über eine Wohnwagenversicherung? An dieser Stelle wollen wir Klarheit schaffen über die verschiedenen Varianten: Eine Campingversicherung ist für alle Camper gedacht, die auf öffentlichen Campingplätzen einen Wohnwagen oder ein Mobilheim besitzen.
Eine Wohnwagenversicherung hingegen ist nur für zugelassene Wohnwagen, also Fahrzeuge mit Anmeldung, möglich – diese Art Absicherung ist nicht für Fahrzeuge gedacht, die ständig oder ganzjährig unangemeldet auf den Campingplätzen stehen.
Über eine Campingversicherung kann man zum einen das stehende Fahrzeug, das bewegliche Habe im Fahrzeug, Rundfunk-, Phono- und Fernsehgeräte, Antennenanlagen und dergleichen in Verbindung mit dem Wohnwagen versichern, zum anderen Vorzelte, das Gestänge zum Vorzelt, Klappanhänger, Markisen, Sonnendächer sowie die bewegliche Habe im Vorzelt, Wohnwagenschutzdächer und feste Anbauten und Dauerstandzelte.
Verlust und Beschädigung der versicherten Sachen, entstanden durch Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, Kurzschluss – also höhere Gewalt. Einbruch, Diebstahl, mut- und böswillige Beschädigungen sowie unbefugte Benutzung durch fremde Personen, räuberischen Überfall und Glasbruch an der Außenverglasung. Mehr geht nicht. Die Beiträge hierfür werden ermittelt über die betreffenden Werte und Versicherungssummen. Hier handelt es sich um eine vollwertige, umfangreiche Absicherung.
Einen zugelassenen Wohnwagen kann man nur über eine Kraftfahrtversicherung absichern. Diese beinhaltet einmal die Haftpflichtversicherung, wobei bei Haftpflichtschäden meistens das ziehende Fahrzeug und der entsprechende Rabattsatz (Rückstufung im Schadenfall) dazu herangezogen werden bei Schadenersatzansprüchen Fremder. Darüber hinaus ist der Einschluss einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung möglich, ähnlich wie bei einem PKW.
In einigen Fällen ist auch das vorgebaute Vorzelt im Standzustand, zum Beispiel bei einem Urlaub auf dem Campingplatz, über die Teil- oder Vollkaskoversicherung mitversichert. Welche Höhe oder welche Selbstbeteiligungen hier berücksichtigt werden müssen, ist abhängig von den Verhandlungen mit der Versicherungsagentur.
Versichern Sie sich richtig und ausreichend – gerade die Naturgewalten in Deutschland haben so erheblich zugenommen, dass viele Gesellschaften die Wohnwagenversicherung mit Teilkasko und Vollkasko versichern, aber nicht mehr das schadenbelastete Camping-Risiko!
Ihr Ostsee Campingpartner arbeitet seit geraumer Zeit mit einer Agentur zusammen, die gerade das Campingrisiko oder auch das einfache Kraftfahrzeugrisiko (wenn gewünscht mit sofortiger Deckungszusage) übernimmt.
Für alle anfallenden Reparaturen stehen wir Ihnen natürlich stets zur Seite: Das kompetente Werkstatt-Team von Ostsee Campingpartner sorgt dafür, dass Ihnen der Spaß am Camping erhalten bleibt.
Bedenken Sie bitte auch, dass alleine in der Zeit vom 08.07.2012 bis zum 10.04.2013 in Deutschland 35 Sturm- und Orkantiefs registriert wurden (Quelle: Internet) Dazu kommen noch die extremen Regen-, Hagel-, Schneelast- und Feuerschäden; von zahlreichen Einbruch- und Vandalismusschäden ganz zu schweigen.
Da die Schäden 2012 noch längst nicht erfasst sind, wissen wir schon heute – wie auch jeder über die Medien erfahren kann – dass diese Schadenquote und die höheren Gewaltschäden ganz erheblich zugenommen haben und voraussichtlich weiterhin zunehmen werden.
Dieses Risiko muss kein Camper, Wohnwagen- oder Mobilheimbesitzer alleine tragen!
Nutzen Sie bitte unser E-Mail-Formular oder unsere Rückrufbitte und wir werden uns umgehend während unserer Geschäftszeiten bei Ihnen melden.